Games vor Gericht
Konami verklagt die "Rock Band"-Macher wegen Patentverletzung. Die Universal Studios verklagen Nintendo, weil "Donkey Kong" bei "King Kong" geklaut haben soll. Die Eltern von Amoklauf-Opfern verklagen "GTA"-Publisher Take Two. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte, heißt es. Was aber, wenn alle über alles streiten?
Bully gegen "Bully"
Die Leute schauen ihn an. Das heißt, eigentlich nicht wirklich ihn - nicht die brav zurückgebundenen Haare, sein mildes Lächeln oder das tiefrote Halstuch seiner Pfadfinderuniform. Eigentlich starren sie alle nur auf das schwere -Repetiergewehr in seinen Händen. Plötzlich ist Musik zu hören, und er beginnt zu singen: "Mit der Pumpgun/Auf zur Bank, ja!/Gott sei Dank, Mann/Gibt's ne Pumpgun!" Die Menge grölt und applaudiert. Seit 17 Jahren bringt der Comedian Michael Herbig unter dem Künstlernamen "Bully" Menschen zum Lachen. Doch nun ist dem 40-Jährigen das Lachen vergangen. Der Grund ist ein Videospiel über die Abenteuer eines 15-jährigen Rotzlümmels, der sich im harten Schulalltag eines Landinternats durchschlagen muss - und das oft nicht nur im übertragenen Sinne. Es heißt: "Bully - Die Ehrenrunde". Herbig ist von dieser Namensverwandtschaft wenig begeistert und lässt verlauten, er wolle nicht mit einem "Gewaltspiel" in Verbindung gebracht werden. Da der Publisher des Spiels, Take Two, auch an einer Spielumsetzung von Herbigs Film "(T)Raumschiff Surprise" arbeitet, befürchtet er, das Spiel könne mit ihm in Verbindung gebracht werden. Er klagt vor dem Landgericht München gegen Take Two: Der weitere Verkauf des Spiels solle gestoppt und eine Strafzahlung geleistet werden. Eine Entscheidung des Gerichts wird am 16. September dieses Jahres erwartet. Es ist nicht das erste Mal, dass sich Take Two wegen eines Spiels vor Gericht verantworten muss.
Haiti gegen "Vice City"
Fast lautlos rollt unser Wagen an den Straßenrand. Die drei anderen steigen mit mir aus. Das hier ist ein hässlicher Teil der Stadt, aber der Sonnenuntergang taucht die Graffiti, den Müll und die leeren Warenauslagen der Geschäfte in Pastelltöne. Wir werden erwartet: "Schön, dass ihr es geschafft habt", sagt ein sonnengebräunter Mann in Jeans und T-Shirt. Und fügt hinzu: "Dieses stinkende Haitianer-Nest! Wir bringen sie alle um!" In der Luft vor ihm schweben plötzlich Buchstaben: "Tötet alle Haitianer." Niemand wundert sich. Wir zücken die Waffen und tun es. Mario Dupuy hingegen ist erbost: "Dieses rassistische Spiel ist psychologisch extrem gefährlich und stiftet zum Völkermord an", wettert er. Dupuy ist haitianischer Konsularbeamter, und das Spiel, von dem er redet, ist "GTA Vice City". Es ist das Frühjahr 2004, und gerade sind kubanische und haitianische Bürgerrechtsverbände gegen Publisher Take Two wegen der Spielmission "Cannon Fodder" vor Gericht gezogen. Sie fordern 15000 Dollar Entschädigung und einen Verkaufsstopp. Der öffentliche Druck wächst: Hunderte Immigranten demonstrieren vor Supermärkten und skandieren "Stoppt ,Vice City'!" Als sich auch Politiker für ein Verbot aussprechen, veröffentlicht Take Two eine entschärfte Version des Spiels und bittet um Entschuldigung für den verursachten "Schmerz und Zorn". Die Klage wird fallen gelassen.
Avatar gegen Avatar
Alles fängt mit einem Bett an. Dem "SexGen"-Bett. Kevin Alderman aus Florida hatte ein Wunderbett erfunden, das seinen Benutzern mehr als 150 Sexstellungen ermöglichte - rein virtuell zumindest, denn das Möbelstück befindet sich in der Onlinewelt "Second Life". Dennoch bringt es Alderman ganz reales Geld ein: 12000 Linden-Dollar kostet es pro Stück, immerhin also etwa 45 US-Dollar. Er gründet ein kleines Unternehmen - "Eros LLC" - zum Vertrieb der Sexbetten, und die verkauften sich wie im Schlaf. Bis im April 2007 ein anderer Avatar auftaucht, der "Volkov Catteneo" heißt und ein fast identisches Sexbett auf den Markt bringt. Fast identisch, bis auf den Preis: 15 Dollar. Alderman zieht vor Gericht, als sein Absatz einbricht. Und da Catteneos realer Hintermann nicht auszumachen ist, verklagt er kurzerhand den Avatar selbst und -engagiert den Privatdetektiv Richard Slatkin, seinen Konkurrenten in der echten Welt aufzustöbern. Es ist der Abend des 25. Oktober 2007, als der Detektiv nach monatelanger Odyssee einen Namen findet: Robert Leatherwood. Slatkin hält vor einem heruntergekommenen Haus, geht an einem kaputten Auto vorbei die Auffahrt hoch, klingelt - und steht "Volkov Catteneo" gegenüber. Kein Hacker, kein arbeitsloser Programmierer, kein Geschäftsmann. Nur ein übergewichtiger 19-Jähriger mit langen Haaren, der bei seinem Onkel und seiner Großmutter lebt. Nur ein Anfänger ohne Anfängerglück. Der Richter urteilt: Leatherwood darf sein Bett nicht mehr vertreiben und entgeht so einer Geldstrafe. Kevin Aldermann geht in Berufung.
Esther Walker gegen Nintendo
In jeder Computerspiel-Hülle findet sich heute dieser Hinweis: "Bei manchen Personen kann es zu epileptischen Anfällen kommen, wenn sie bestimmten Lichteffekten ausgesetzt werden. Diese Personen können bei der Benutzung von Computern einen Anfall erleiden." Der Grund hierfür heißt Esther Walker. Esther Walker ist eine ältere Dame aus Louisiana. Und keine Epileptikerin. "Falls bei Ihnen oder einem Ihrer Familienmitglieder unter Einwirkung von Blitzlichtern Anfälle aufgetreten sind", geht der Text weiter, "wenden Sie sich bitte vor der Nutzung des Spiels an Ihren Arzt." Und genau hier nahm das Unglück im Jahr 1999 seinen Lauf: Damals ist dieser Packungshinweis noch unüblich. Und damals hat Frau Walker noch einen Sohn, den 30-jährigen Benjamin. Im Früh-ling 1999 kauft er sich eine N64-Konsole, mit der er fortan ständig spielt. Sechs Tage die Woche, acht Stunden pro Tag. Vier Monate nach dem Kauf der Konsole hat er vor dem Bildschirm seinen ersten epileptischen Anfall. Doch er drosselt seinen Spielkonsum nicht, und auch seine Mutter schreitet nicht ein. Nicht nach seinem zweiten Anfall, und auch nicht nach dem dritten, vierten und fünften. Bei seinem sechsten am 22. Januar 2001 schlägt er hart mit dem Gesicht gegen eine Tischkante und verletzt sich tödlich. Esther Walker verklagt Nintendo, diese hätten ihrem Sohn ein mangelhaftes Produkt ohne angemessene Warnungen bezüglich der von ihm ausgehenden Gesundheitsrisiken verkauft. Sie fordert die Deckung von Krankenhaus- und Beerdigungskosten, Entschädigung für ihren seelischen Schmerz sowie Ausgleichszahlungen für die verlorenen zukünftigen Einkünfte ihres Sohnes. Nintendo streitet jedes Fehlverhalten ab. Wie der Prozess endete, ist nicht bekannt - was dafür sprechen könnte, dass es eine geheime, außergerichtliche Einigung gab.
Atari gegen Sega
Im Grunde ist der Computerspielmarkt nicht viel mehr als ein Ideenbasar. Da scheint es nahe liegend, das eigene geistige Eigentum rechtlich zu schützen. Die eigenen Spielkonzepte. Eigene Spielgeschichten. Doch im Laufe der Computerspiel-Historie sind schon Patente auf ganz andere Dinge aufgestellt worden: "Sidescrolling" zum Beispiel. 1994 verklagte der Spielehersteller Atari den Spielehersteller Sega, da dieser mit dem Ein-satz von horizontalem Scrolling in einem Game ein Patent Ataris verletze. Das Gericht stellt fest, dass Segas Sidescrolling tatsächlich technisch ähnlich funktioniert wie Ataris Sidescrolling. Dennoch kam die Klage nicht durch, da das Gericht keinen "irreparablen Geschäftsschaden" durch die Patentverletzung feststellen konnte.
Ehefrau gegen EA
Am 25. April 2006 ist es raus: "EA Spouse" gibt es wirklich, auch wenn viele es nicht glauben mochten. "EA Spouse" ist Erin Hoffman, die Frau von Leander Hasty. Ach ja, und die 14,9 Millionen werden gezahlt. Denn eineinhalb Jahre früher, am 11. November 2004, hatte Erin Hoffman unter dem Decknamen "EA Spouse" (EA-Ehefrau) einen folgenschweren Blogeintrag geschrieben. Sie will Gerechtigkeit für ihren Mann. Hoffman fordert keine Entschädigungs- oder Krankenhauskosten, denn ihr Mann ist nicht tot. Aber auf dem Wege, sich totzuackern. Er ist Angestellter bei dem Spielentwickler Electronic Arts und "EA Spouse" alles andere als glücklich über seine Arbeitsbedingungen: Sie klagt über 90-Stunden-Wochen, über die Abschaffung jeglichen überstundenausgleichs und die völlige physische und psychische Ausbeutung der Belegschaft. Anscheinend will sie sich nur ihren Frust von der Seele schreiben, doch ihr Blog stößt eine Lawine los: Zeitungen interessieren sich für den Fall, und ihre Recherchen ergeben, dass bereits Sammelklagen frustrierter Electronic-Arts-Angestellter in Vorbereitung sind. Das Medienecho bringt weitere wütende Mitarbeiter dazu, ihrem Unmut Luft zu machen. Sie fordern vor Gericht von dem Publisher Ausgleichszahlungen für ihre unbezahlten überstunden: insgesamt 14,9 Millionen Dollar. Der Rechtsstreit dauert fast zwei Jahre, und das öffentliche Interesse bringt EA unter erheblichen Imagedruck. Schließlich werden die Ausgleichszahlungen bewilligt und die Überstundenbezahlung für 200 Mitarbeiter wieder eingeführt.
Kämpfer gegen "Mortal Kombat"
28. Mai 1997, Bezirksgericht Illinois. Katalin Zamiar ist seit 12 Jahren Karatekämpfer und trägt den ersten Schwarzgurt. Philip Ahn betreibt seit 20 Jahren Kampfsport und trägt den vierten Schwarzgurt im Taekwondo. Elizabeth Malecki hat ein Diplom in Balletttanz und Modern Dance und arbeitet als Aerobictrainerin. Sie alle haben für Geld zugeschlagen und getreten. Immer und immer wieder. Fünf Jahre ist das nun her. Fünf Jahre zuvor hatte Midway das Automatenspiel "Mortal Kombat" veröffentlicht, und die Spieler waren begeistert: So brutale Kampfmanöver, so realistische Darstellungen hatte man noch nie -gesehen. Anders als damals üblich, waren die Animationen der Spielfiguren nicht von Hand gezeichnet, sondern die Bewegungen realer Personen aufgezeichnet und digitalisiert worden. Die Bewegungen der realen Zamiar, Ahn und Malecki. Im Spiel wurden sie zu übermenschlichen Wesen, die meterhoch springen, Blitze schleudern oder sich in Tiere verwandeln konnten. 1997 reichte den Klägern ihr Status als Kriegsgötter nicht mehr: "Mortal Kombat" boomte und brachte immer weitere Fortsetzungen hervor. Längst wurden Versionen für Heimkonsolen hergestellt. Der Rubel rollte, aber die drei Sportler sahen keinen Cent mehr. Also klagten sie gegen Midway. Sie wollten anerkannt werden als Miturheber des Spiels, Einblick in die Unternehmensbuchführung erhalten und für die Konsolenumsetzungen entlohnt werden. Doch der Richter zerschlägt ihre Hoffnungen: "Es erscheint dem Gericht offensichtlich, dass die übermenschlichen Drehungen und Luftsprünge der Spielfiguren der Kläger fantasievolle Produkte der Vorstellungskraft der Programmierer sind." Daher seien die Kläger nicht als gleichberechtigte Urheber des Spiels anzusehen. Und so bleiben sie nur Götter der Zerstörung. Ohne eine eigene Schöpfung.
Baer gegen Bushnell
Ralph Baer, der als Erfinder des Videospiels gilt, ist ein Mann, der nichts gerne dem Zufall überlässt. Vielleicht, weil die sprichwörtliche deutsche Gründlichkeit ihm noch immer anhaftet, obwohl er sein Geburtsland schon als 16-Jähriger verlassen musste, auf der Flucht vor den Nationalsozialisten. Es ist jedenfalls diese Tugend Baers, die Nolan Bushnell zum Verhängnis werden sollte. Im Jahr 1972 nämlich besucht Bushnell, der ebenfalls als Erfinder des Videospiels gilt, eine Elektronik-Fachmesse. Er ist das genaue Gegenteil des Radiotechnikers Baer: ein Lebenskünstler, ein IT-Hippie, ein visionärer Anarchist. Aber niemand, der sich über Zufälle Sorgen machen würde. Vielleicht hätte er sonst nichts ins Gästebuch der Messe geschrieben an jenem Tag, an dem er zum ersten Mal mit der von Baer entwickelten "Magnavox Odyssey"-Konsole spielt. Vermutlich hätte er sonst auch nicht so schnell beschlossen, aus dem einfachen Tischtennis-Game, das er dort gespielt hat, einen eigenen Spielautomaten namens "Pong" zu machen. Und ganz bestimmt hätte er sonst auch nicht vergessen zu prüfen, ob Baer seine Erfindung per Patent geschützt hatte. "Pong" wird zum ersten großen Videospielhit. Und Bushnell zum Ziel der ersten großen Urheberrechtsklage der Videospielgeschichte. Baer zieht vor Gericht - mit seinem Patent und dem Gästebuch der Messe. Erst nach langem, heftigem Streit einigen sich Bushnell und Baer schließlich auf eine Zahlung von 700000 Dollar. Der erste große Kampf der Branche ist vorüber.
Konami gegen Harmonix
Der Aufstieg des kleinen Entwicklers Harmonix scheint nicht zu stoppen: Seit 2005 hat er mit der "Guitar Hero"-Serie den Gamesmarkt aufgerollt. Kaum eine Party mehr ohne Plastikgitarren. Und nun, 2008, legt Harmonix mit "Rock Band" noch mal kräftig einen drauf. "Rock Band" ist wilde, ungestüme Power. "Rock Band" ist kochendes Adrenalin. Und "Rock Band" ist eine "Musik wiedergebende Spielapparatur", die auf eine "darbietungsanleitende Bilddarstellungsmethode" zurückgreift, "ein lesbares Speichermedium abspeicherndes, darbietungsleitendes Bilderformungsprogramm". Sagt der Spielentwickler Konami. Und da Konami genau darauf ein Patent hat, zieht der Entwickler von Musikspielen wie "Dance Dance Revolution" und "Beatmania" am 9. Juli dieses Jahres gegen Harmonix vor Gericht. Offen bleibt derweil, weshalb Konami mit der Klage so lange gewartet hat - denn das Patent besteht schon seit dem Jahr 1998. Weiterhin wird zu klären sein, inwiefern das Patent noch gültig ist.
Columbine gegen die Spielebranche
Ihr Schmerz und Zorn ist alles, was ihnen geblieben ist. Seit drei Jahren, seit die Kinder tot sind. Richter Lewis Babcock muss das spüren, als er am 2. Mai 2002 im Bezirksgericht Denver das Urteil verkündet: "Wenn ich alle persönliche Abneigung einmal beiseite lasse, wie ich es muss, ist es offensichtlich, dass expressive und imaginäre Formen der Unterhaltung einen sozialen Nutzen haben - selbst, wenn sie Gewalt beinhalten." Freispruch für die Angeklagten, Schmerz und Zorn für die Kläger, Entschuldigungen von niemandem. Nicht von Richter Babcock, denn nicht seine Hand führte die Pumpgun, aus der vier tödliche Schüsse auf Rachel Scott abgefeuert wurden. Nicht von den elf angeklagten Videospielherstellern, denn nicht sie schossen mit einem halbautomatischen Karabiner in Lance Kirklins Gesicht. Und nicht von Dylan Klebold und Eric Harris - denn die hatten sich am 20. April 1999 in der Bibliothek der Columbine High School selbst gerichtet, nachdem sie Rachel, Lance und elf weitere Schüler erschossen hatten. Nachdem sie immer wieder Egoshooter am Computer gespielt, eine ihrer Schrotflinten nach einer Figur im Spiel "Doom" benannt und Harris in seinem Tagebuch notiert hatte, ihre Rache werde wie "Duke Nukem" und "Doom" zusammen sein. Der Fall wirkt bis heute nach.
Universal gegen Nintendo
Ein Klempner in Latzhose, der seine Freundin zu retten versucht, während ein orangefarbener Affe ihn mit Fässern bewirft: Was auch immer Shigeru Miyamoto durch den Kopf gegangen ist, als er 1981 das Videospiel "Donkey Kong" erfand - es waren keine gängigen Hollywoodklischees. Oder? Die Universal Studios sehen das 1982 anders und verklagen Nintendo. Die Anschuldigung: "Donkey Kong" sei eine schamlose Kopie des Filmklassikers "King Kong" aus dem Jahr 1933. Als Beweismittel werden dem Richter mehrere Spielrezensionen vorgelegt, die Parallelen zu dem Filmaffen ziehen. Dennoch bekommt Universal kein Recht. Der Filmriese stolpert nämlich über die eigene Bananenschale: Im Verfahren stellt sich heraus, dass Universal Jahre zuvor in einem anderen Verfahren eine Anerkennung erstritten hatte, dass "King Kong" lizenzfreies Allgemeingut sei. Süß: Der damals zuständige Richter hieß Robert W. Sweet, Nintendos Anwalt war John Kirby. Ob Nintendo seine Videospielfigur "Kirby" nach seinem erfolgreichen Anwalt Kirby benannt hat, ist nicht bekannt.
Text: Danny Kringiel, Fotos: Tim Kubach
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